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Tarifbestimmungen

  • Der Skipass ist nicht übertragbar
  • Missbrauch von Skipässen hat den Entzug des Skipasses und den Beförderungsausschluss zur Folge.
  • Lichtbild ab 8 Tage erforderlich.
  • Eine Rückvergütung kann nur bei Sportverletzungen mit ärztlichem Attest eines örtlichen Arztes/Krankenhauses und Hinterlegung des Skipasses an einer der Hauptkassen erfolgen.
  • Stichtag der Rückvergütung ist der Einreichungstermin des Attestes+Skipass
  • Swatch-Access und Key-Handschuhe können als Skipassdatenträger nicht verwendet werden.
  • Keine Rückvergütung bei Schlechtwetter, Betriebseinstellungen, Pistensperren, Lawinengefahr, Schließung einzelner Lifte oder Skigebiete und vorzeitiger Abreise.
  • Bitte beachten Sie die FIS-Sicherheitsregeln.
  • Eigene Tarife für Rodelbetrieb am Abend sowie Nachtskilauf
  • Bitte beachten Sie die „Allgemeinen Tarifbestimmungen“ und die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Liftanlagen (Aushang an Kassen bzw. Liften)
  • Sicherheitshinweis: mit Ausnahme der eindeutig deklarierten und beleuchteten Nachtpisten sind alle Pisten im Zeitraum von 17.00-8.00 Uhr gesperrt und um Ihnen ein unvergessliches Skierlebnis zu bieten, werden in diesem Zeitraum Pistenpräparierungen und Beschneiungsarbeiten durchgeführt (Achtung: Seile kreuzen die Piste).
  • In der Vor- und Nachsaison sowie bei unzureichender Schneelage ist mit einem eingeschränkten Anlagen- und Pistenangebot zu rechnen.
  • Irrtum, Preisänderungen und Druckfehler vorbehalten.
„Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.“

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Ausgedruckt am 05.09.2010 / 08:53