Tarifbestimmungen
- Der Skipass ist nicht übertragbar
- Missbrauch von Skipässen hat den Entzug des
Skipasses und den Beförderungsausschluss zur Folge.
- Lichtbild ab 8 Tage
erforderlich.
- Eine Rückvergütung kann nur bei Sportverletzungen mit ärztlichem Attest eines
örtlichen Arztes/Krankenhauses und Hinterlegung des Skipasses an einer der Hauptkassen
erfolgen.
- Stichtag der Rückvergütung ist der Einreichungstermin des
Attestes+Skipass
- Swatch-Access und Key-Handschuhe können als Skipassdatenträger nicht
verwendet werden.
- Keine Rückvergütung bei Schlechtwetter, Betriebseinstellungen,
Pistensperren, Lawinengefahr, Schließung einzelner Lifte oder Skigebiete und vorzeitiger
Abreise.
- Bitte beachten Sie die FIS-Sicherheitsregeln.
- Eigene Tarife für
Rodelbetrieb am Abend sowie Nachtskilauf
- Bitte beachten Sie die „Allgemeinen
Tarifbestimmungen“ und die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Liftanlagen (Aushang an Kassen
bzw. Liften)
- Sicherheitshinweis: mit Ausnahme der eindeutig deklarierten und beleuchteten
Nachtpisten sind alle Pisten im Zeitraum von 17.00-8.00 Uhr gesperrt und um Ihnen ein
unvergessliches Skierlebnis zu bieten, werden in diesem Zeitraum Pistenpräparierungen und
Beschneiungsarbeiten durchgeführt (Achtung: Seile kreuzen die Piste).
- In der Vor- und
Nachsaison sowie bei unzureichender Schneelage ist mit einem eingeschränkten Anlagen- und
Pistenangebot zu rechnen.
- Irrtum, Preisänderungen und Druckfehler
vorbehalten.
„Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von
rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für
die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum
Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.“